
Ein Fallbeispiel für Cyber Security
"Die Zahl bekannter Schadprogrammvarianten ist 2016 weiter gestiegen und lag im August 2016 bei mehr als 560 Millionen. Gleichzeitig verlieren klassische bisherige Abwehrmaßnahmen weiter an Wirksamkeit. Dies betrifft alle Nutzer: private Haushalte, Unternehmen, Staat und Verwaltung."
Cyber Security- oder Internetsicherheitsthemen sind heutzutage aktueller denn je. Es vergeht keine Woche, wo nicht von einem neuen Angriff oder IT-Vorfall in den Medien berichtet wird. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Anzahl der Angriffe und der Schadprogramme von 2012 (100.000 bekannte Schadprogramme) bis 2016 auf fast 600.000 bekannte Schadprogramme versechsfacht hat. Mit dieser Steigerung einher, geht die Anzahl der erfolgreichen durchgeführten Angriffe. Registriert wurden im Jahr 2016 82.649 Fälle, die einen Schaden von 51 Millionen Euro verursachten, resümierte Markus Koths (Leiter der BKA-Gruppe Cybercrime) auf der Cybercrime Conference C3 - 2017.
Dabei liegt die Dunkelziffer um ein Vielfaches darüber. Vermutlich handelt es sich um mehrere Milliarden Euro. Genaue Zahlen kennt niemand, weil viele erfolgreich attackierte Firmen aus Angst vor Image-Schäden auf Anzeigen bei der Polizei verzichten.

Abb. 1: Deutscher Bundestag
Auf Grund dieser vielen Risiken, die sich für alle Beteiligten ergeben, ist es wichtig, dass Sie sich über die Gefahren im Internet, wie beispielsweise infizierte E-Mails oder Schad-Links im Klaren sind und Ihre Verhaltensweisen, entsprechend Ihres Wissens, anpassen.
Ein Fallbeispiel für Cyber Security
Ein Fallbeispiel stellt der Bundestag-Hack im April 2015 dar. Dabei wurde über eine Webseite (un.org) ein Phishing-Angriff auf den Bundestag und mehrere internationale Organisationen gestartet. Die Zielpersonen erhielten eine E-Mail mit gefälschter Absendeadresse, die einen Link zu einer Schadsoftware enthielt. Bei dem Angriff sollen die Täter sogar in den Hauptserver des Parlamentsnetzes eingedrungen sein. Zu ihrer Beute sollen umfangreiche E-Mail-Daten von Abgeordneten gehören. Seit Mitte Januar 2016 ermittelt die Generalbundesanwaltschaft.
Dieser Fall zeigt sehr eindrücklich, dass sich auch die Bundesregierung mit dem Thema Cyber Security auseinandersetzen muss. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das BSI beschäftigt sich hauptsächlich mit der Abwehr von Gefahren für die Informationstechnologie des Bundes. Es veröffentlicht regelmäßig Lageberichte, die über die aktuellen Entwicklungen in der IT-Sicherheit informieren. Angepasst an die Bedrohungslage werden kontinuierlich Weiterentwicklungen und Anpassungen am Status Quo vorgenommen. In der folgenden Infografik erhalten Sie einen Überblick über die Informationen aus dem Lagebericht von 2016.

Abb. 2: Infografik Cyber Security Angriffe 2016
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